Erbrecht
Im
Erbrecht ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten
umfassend zu informieren.
Sei es, um Steuervorteile durch
Vermögensverfügungen
in der Gegenwart zu nutzen,
sei es, um Rechtsstreitigkeiten
der Hinterbliebenen zu vermeiden.
Es existiert eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir
beraten und vertreten Sie in folgenden Fragen:
·
Erbauseinandersetzung
· Regelung beim Nachlassgericht
· Pflichtteil / Pflichtteilsrecht
· Testament / Testamentsvollstreckung
· Erbvertrag
· Berliner Testament
· Vermögensübertragung zu Lebzeiten
· Schenkung
· Erbschaftssteuer
· Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht