Mediation
Rechtsanwältin
Annette Liebing hat sich im Bereich der Mediation
fortgebildet.
Mediation
(„Vermittlung“) ist ein freiwilliges,
außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven
Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien
wollen mit Unterstützung einer dritten neutralen
Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung
gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen
entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen
Entscheidungen bezüglich des Konflikts, er
ist unparteiisch und lediglich für das Verfahren
verantwortlich.
Die Konfliktparteien versuchen, eigenverantwortlich
eine maßgeschneiderte, einvernehmliche und
tragfähige Lösung für ihren Konflikt
zu finden.Der Mediator ist Vermittler zwischen den
Interessen und nicht Interessenvertreter.
Besonders
wichtig ist Mediation im familiären Umfeld,
z.B. in Fällen von Trennung und Scheidung oder
Erbauseinandersetzungen. Aber auch für die
Regelung um Kinder und Geld bietet eine Mediatorin
wirksame Hilfe.
Ein
Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, der/die als
Mediator tätig ist, unterliegt der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht.