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Urteile
BGH-Urteil
zur Maskenpflicht an Schulen
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss
vom 06.10.2021, AZ: XII ARZ 35/21,
entschieden, dass das Familiengericht
nicht darüber entscheiden darf, inwieweit die
Maskenpflicht an Schulen das Kindeswohl gefährdet.
Das
Familiengericht muss diese Verfahren an das zuständige
Verwaltungsgericht weiterleiten.
Der
Weg über das Familiengericht ist den beteiligten
Eltern daher versperrt.
Keine Entgeltfortzahlung nach Kündigung
trotz Vorlage der AU-Bescheinigung - neues BAG-Urteil
vom 08.09.2021
In
der Praxis reichen Arbeitnehmer oft
unmittelbar nach der Eigenkündigung
aber auch der vom Arbeitgeber ausgesprochenen
Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ein, die bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht,
oder zumindest bis dahin verlängert wird.
Der
Arbeitnehmer erscheint dann nur noch im Betrieb um
persönliche Sachen zu holen und etwaige Schlüssel,
etc. zurückzugeben. Oftmals hat der Arbeitnehmer
sogar mit der Eigenkündigung bereits die persönlichen
Sachen entfernt und teilweise sogar angekündigt,
nicht mehr zu erscheinen. Es entsteht daher der Eindruck,
dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung einfach
nicht mehr zur Arbeit erscheinen möchte, jedoch
gar nicht wirklich arbeitsunfähig erkrankt ist.
Gleichwohl
musste in diesen Fällen der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung
bisher zahlen, da die Rechtsprechung bisher in der
ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ein starkes Indiz für die Arbeitsunfähigkeit
gesehen hat. Ein Arbeitgeber konnte bisher eine Entgeltfortzahlung
nur verweigern, wenn er das Indiz der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
nicht arbeitsfähig zu sein, erschüttern
konnte. Dies war für gewöhnlich sehr schwierig,
so dass allenfalls eine Meldung an den medizinischen
Dienst der Krankenkasse erfolgen konnte, die wiederum
überprüfen, ob der Arbeitnehmer wirklich
erkrankt ist. Das Tätigwerden erfolgt jedoch
in der Praxis häufig erst nach dem Wirksamwerden
der Kündigung.
Das
BAG hat zwar nun nicht grundsätzlich
bestätigt, dass eine Entgeltfortzahlung in der
Konstellation verweigert werden kann, hat jedoch Indizien
benannt, in denen dies möglich ist und damit
das Risiko für den Arbeitnehmer nicht unwesentlich
erhöht.
Im
vorliegenden Fall hat das BAG geschlussfolgert, dass
allein aus der Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
genau für die verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses
ausgestellt wurde, Zweifel bestehen, die ausreichen
um die Indizwirkung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
zu erschüttern. Der Arbeitnehmer ist in diesem
Fall verpflichtet vorzutragen und zu beweisen, dass
dieser arbeitsunfähig erkrankt war. Dies ist
im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Natürlich
können Arbeitnehmer diesen Beweis durch eine
Entbindung der Schweigepflicht des behandelnden Arztes
führen.
Das
BAG hat sich hier allein auf das Indiz der genauen
Übereinstimmung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
mit der Kündigungsfrist gestützt. Dass sich
das Gericht auf dieses eine Indiz stützt, weist
darauf hin, dass die Anforderungen an Tatsachen, die
die Indizwirkung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
erschüttern lassen, nach Ansicht des BAG nicht
allzu hoch sein können.
Das
heißt, dass auch andere Tatsachen, wie z. B.
das Verabschieden von Kollegen oder die Mitnahme der
persönlichen Gegenstände, Zweifel an der
Indizwirkung begründen müssten.
Es
wird daher spannend, inwieweit die Arbeitsgerichte
und Landesarbeitsgerichte in der I. und II. Instanz
dieses Urteil werten und die Indizwirkung auch in
anderen Punkten anzweifeln.
Dashcamaufnahmen
als Beweis zulässig – neues BGH-Urteil
(AZ: VI ZR 233/17)
Die
Zulässigkeit von Dashcamaufnahmen als
Beweismittel in zivilrechtlichen Verfahren,
insbesondere im Rahmen von Verkehrsunfällen war
bisher umstritten. Früher wurde
diese Zulässigkeit zumeist abgelehnt mit der
Begründung, dass Persönlichkeitsrechte von
gefilmte Verkehrsteilnehmern beeinträchtigt seien.
Eine Kamera durfte nicht ohne Grund dauerhaft filmen.
Immer öfter haben Gerichte jedoch in der Vergangenheit
die Aufnahme als Beweismittel zugelassen. Unter anderem
begründete das Oberlandesgericht Stuttgart die
Zulässigkeit damit, dass, wer am Straßenverkehr
teilnimmt, sich freiwillig einer Beobachtung, insbesondere
auch der Polizei aussetzen würde.
Der
Bundesgerichtshof hat nun die erwartete Grundsatzentscheidung
getroffen, die zu einem sichereren Umgang
mit Dashcambildern führen soll. Der Bundesgerichtshof
entschied, dass die Aufnahmen bei Unfällen als
Beweis verwendet werden können. Der
Datenschutz muss allerdings weiterhin
beachtet werden, d. h. permanentes Aufzeichnen bleibt
nach wie vor unzulässig und in jedem Einzelfall
muss weiterhin zwischen den Interessen des Geschädigten
und den Persönlichkeitsrechten der Gefilmten
abgewogen werden.
Es
spricht viel dafür, dass, soweit die Aufnahmen
nicht permanent laufen, sondern nur im Rahmen eines
Unfalls getätigt werden, diese Aufnahmen zulässig
sein dürften, da im Rahmen eines Unfalls die
Unfallbeteiligten die entsprechenden Daten im Rahmen
des Austauschs der Personalien sowieso angeben müssen.
BGH-Urteil
zur Betreuung von Trennungskindern
Mütter
und Väter, die ihr Kind nach einer Trennung im
gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen,
können diesen Wunsch künftig unter Umständen
auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen.
In
einem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof
(BGH) das sogenannte Wechselmodell
bei der Betreuung von Trennungskindern.
Ein Kind kann demnach im Wechsel eine Woche beim Vater
und eine Woche bei der Mutter verbringen. Grundvoraussetzung
ist aber immer das Wohl des Kindes, teilte der BGH
mit.
Gemäß der BGH-Entscheidung kann künftig
das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils
vom Gericht angeordnet werden, falls dies dem Kindeswohl
am besten entspricht. Voraussetzung dafür ist
ein Mindestmaß an Konsens und Kooperationsbereitschaft
der beteiligten Eltern. Bislang konnte dieses Modell
nicht angeordnet werden, wenn ein Elternteil dies
ablehnt. Nunmehr sollen Eltern mit sanftem Druck zur
Zusammenarbeit gezwungen werden.
Inwieweit ein Minimum an Konsens in Erziehungsfragen
besteht, dürfte schwierig zu beurteilen sein
und noch mehr gerichtliche Gutachten erfordern.
Ich stehe dieser Entscheidung skeptisch gegenüber.
Für Rückfragen melden Sie sich einfach bei
uns in der Kanzlei.
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